In der Regel ist es nicht möglich, die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.
Allerdings gibt es einige private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen, die gemäß den vertraglichen Vereinbarungen eine (Teil-)Erstattung im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker übernehmen.
Es ist wichtig, dies vor Beginn der Behandlung abzuklären.
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, erhalten Sie eine Rechnung für die Barzahlung, die als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung angegeben werden kann.
Es ist nicht erforderlich, dass die Diagnose offengelegt wird.
In besonderen Fällen kann es sein, dass die Kostenübernahme über die Krankenkasse im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erfolgt, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer angemessenen Frist nicht verfügbar ist.
Wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Für eine Psychotherapeutische Erstbehandlung (nach dem Heilpraktiktergesetz)
(80 min) wird ein Betrag von 110€ berechnet, jede weitere Einzelsitzung (Psychotherapie) von 60 Minuten wird ein Betrag von 85,00 € berechnet .
Hypnotisches Magenband: 180€
- 1 Termin – 1,5 Stunden
- Ausführliche Anamnese
- Magenband Hypnose
- Motivation Newsletter
Rauchentwöhnung: 180€
- Ausführliche Anamnese
- Rauchentwöhnung Hypnose
- Motivation Newsletter
- 1 Termin – 1,5 Stunden
Die Bezahlung erfolgt in bar und es wird eine entsprechende Rechnung ausgestellt.